Kurz und Knapp

Hospiz

Hospiz

Hospiz (lateinisch hospitium „Herberge“ oder „Gastfreundschaft“) bezeichnet im weiteren Sinne die bewusste Haltung, dass Sterben, Tod und Trauer zum Leben gehören. Hieraus ging die Hospizbewegung hervor, die die Themen Sterben, Tod und Trauer auf verschiedene Weise wieder in den gesellschaftlichen Alltag integriert. Dies erfolgt in ambulanten Hospizdiensten oder in stationären Hospizen, in deren Mittelpunkt der Kranke und seine Angehörigen stehen.

Palliative Care

Palliative Care setzt sich aus dem lateinischen Verb palliare „mit einem Mantel bedecken“ und dem englischen Begriff care „Versorgung, Betreuung, Aufmerksamkeit“ zusammen und umfasst alle Bereiche der Versorgung und Begleitung unheilbar Schwerkranker und Sterbender. Dazu gehören als tragende Säulen die Palliativmedizin (ambulant und stationär), die Palliativpflege und die Hospizarbeit. Nach Martin W. Schnell ist Palliative Care „eine interprofessionelle, klinisch und kommunikativ ausgerichtete Teamleistung, die sich an Patienten und deren Angehörige richtet.“ Die WHO-Definition aus dem Jahr 2002 besagt: Palliativpflege ist ein Ansatz, der die Lebensqualität von Patienten (Erwachsene und Kinder) und ihren Familien verbessert, die mit Problemen im Zusammenhang mit einer lebensbedrohlichen Krankheit konfrontiert sind. Er beugt Leiden vor und lindert sie durch die frühzeitige Erkennung, korrekte Beurteilung und umfassende Behandlung von Schmerzen und anderen Problemen sowohl körperlich, psychosozial oder spirituell.

Die WHO-Definition aus dem Jahr 2002 besagt: Palliativpflege ist ein Ansatz, der die Lebensqualität von Patienten (Erwachsene und Kinder) und ihren Familien verbessert, die mit Problemen im Zusammenhang mit einer lebensbedrohlichen Krankheit konfrontiert sind. Er beugt Leiden vor und lindert sie durch die frühzeitige Erkennung, korrekte Beurteilung und umfassende Behandlung von Schmerzen und anderen Problemen, sowohl körperlich, psychosozial oder spirituell.

SAPV

Mit Wirkung zum 1. April 2007 hat der Gesetzgeber als individuelle Leistung die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) in das Sozialgesetzbuch V aufgenommen. Seitdem hat jeder Versicherte Recht auf diese neue Versorgungsform, die zum Ziel hat, auch den Kranken eine Versorgung und Betreuung zu Hause zu ermöglichen, die einen besonders aufwändigen Betreuungsbedarf haben. Zu einem SAPV-Team gehören Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegekräfte und Sozialarbeiter, die für die Beratung, Behandlung und Pflege von Menschen mit besonders komplexen und/oder schweren Krankheitsverläufen ausgebildet sind. Die Teams unterstützen schwerstkranke Menschen und ihr Umfeld in Notfällen oder auch längerfristig und sind rund um die Uhr an sieben Tagen pro Woche erreichbar. SAPV-Teams arbeiten eng vernetzt mit allen Partnern, wie z. B. der Hausärztin oder dem Hausarzt, dem Pflegedienst und auch dem ambulanten Hospizdienst.

Finanzierung Ambulanter Hospizdienst

Grundsätzlich werden die Kosten einer Begleitung von den Krankenkassen gefördert. Die ambulanten Hospizdienste erhalten durch die Krankenkassen einen Zuschuss zu den förderfähigen Personal- und Sachkosten.

Alle nicht durch die Kassen finanzierten Kosten müssen die Träger der Hospizvereine selbst aufbringen. Dies geschieht durch den Einsatz geschulter, ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie darüber hinaus durch Mitgliedsbeiträge und Spenden.

Finanzierung Stationäres Hospiz

Eine Aufnahme im stationären Hospiz ist nur in Absprache mit einem behandelnden Arzt und unter Einbeziehung der zuständigen Krankenkasse möglich. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen gemeinsam mit den Pflegeversicherungen im Bereich der stationären Hospize 95 % der zuschussfähigen Kosten.

5% der Kosten müssen die stationären Hospize selbst aufbringen. Dies geschieht auch hier durch Spenden, durch Unterstützung der Fördervereine sowie den Einsatz der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.